Nebenkostenabrechnungen bei der Miete:
Überprüfung und Erstellung
In Nebenkostenabrechnungen stecken nicht selten viele und folgenreiche Fehler - wir helfen Ihnen bei Aufdeckung und Korrektur.
Unsere langjährige Erfahrung in mietvertragsrechtlichen Angelegenheiten und insbesondere die regelmäßige und erfolgreiche Betreuung von Rechtsfällen, die die formelle und materielle Wirksamkeit von Betriebskostenabrechnungen (Nebenkostenabrechnungen) zum Gegenstand haben, bringen spezielle Fachkenntnisse bei der Prüfung von Betriebskostenabrechnungen mit.
Dabei betreuen wir sowohl Mieter von Geschäftsräumen wie von Wohnraum. Die Unterscheidung ist rechtlich relevant, da bezüglich der Wohnraummiete im BGB spezielle mieterliche Schutzvorschriften greifen.
Wir befassen uns dabei mit Rechtsproblemen wie:
- der korrekten Setzung und Einhaltung von etwaigen Abrechnungsfristen des Vermieters und Einwendungs(ausschluss)fristen des Mieters,
- der formellen und materiellen Unwirksamkeit von Abrechnungspositionen (wie etwa „Aufzug“, „Abwasser“, „Treppenhausreinigung“, „Außenreinigung“ etc.) und der Betriebskostenabrechnung im Gesamten mit entsprechenden Rechtsauswirkungen z.B. bezüglich der Fälligkeit von Nachforderungen des Vermieters und der Bedeutsamkeit von Einwendungsausschlussfristen; mögliche Aufrechnung mit Forderungen aus Mietzins oder Betriebskostenvorauszahlung,
- der formellen und materiellen Unwirksamkeit von Umlageschlüsseln (auch Verteilerschlüssel genannt), hierbei geht es z.B. um die Prüfung des Flächenmaßstabs (angesetzte Wohnraumfläche des Mieters zu Gesamtfläche) oder der Umlage nach individuellem Verbrauch; Prüfung der Änderung von Umlageschlüsseln vonseiten des Vermieters
- der korrekten Setzung des Abrechnungszeitraums,
- der Verjährung von Nachforderungen des Vermieters,
- der Durchsetzung von Rückforderungen des Mieters (auch „Guthaben“ genannt), v.a. im Falle der Unwirksamkeit von Abrechnungspositionen,
- der Übertragung von Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten auf den Mieter, Differenzierung zu sog. „Schönheitsreparaturen“; Kleinreparaturklauseln,
- der Richtigkeit der Heizkostenabrechnung, die in der Betriebskostenabrechnung enthalten ist; insbesondere korrekte Anwendung der sog. Heizkostenverordnung (HeizKV) und der hier vorgeschriebenen Umlageschlüssel
Unser unverbindliches Angebot
Für Verbraucher
- Pauschalentgelt i.H.v. 80,00 Euro inkl. USt. für Prüfung von Nebenkostenabrechnung
- Pauschalentgelt i.H.v. 100,00 Euro inkl. USt. für Erstellung von Nebenkostenabrechnung
Für Unternehmen
- Pauschalentgelt i.H.v. 150,00 Euro zzgl. USt. für Prüfung von Nebenkostenabrechnung
- Pauschalentgelt i.H.v. 175,00 Euro zzgl. USt. für Erstellung von Nebenkostenabrechnung
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Wir sind telefonisch zu unseren Geschäftszeiten von Mo.-Fr. v. 09.30 Uhr - 17.30 Uhr unter 0211/3559080 sowie ganztägig per Kontaktformular oder E-Mail erreichbar.